Der Aufgabenkreis „Postempfang“ oder „Entgegennehmen, Öffnen und Anhalten der Post“

Der Rechtliche Betreuer kann und darf immer nur im Rahmen der ihm vom Amtsgericht zugewiesenen Aufgabenkreise handeln. Einer dieser Aufgabenkreise ist der „Postempfang“, oft auch als „Entgegennehmen, öffnen und anhalten der Post“ betitelt.

In unserer heutigen Folgen erfahren Sie, was es mit diesem Aufgabenkreis auf sich hat. Am Ende erhalten Sie noch einen kleinen Praxistipp!


In über 800 Betreuungsvereinen deutschlandweit werden viele Rechtliche Betreuungen geführt – viele davon ehrenamtlich.
Die 14 Betreuungsvereine des SKM in Baden-Württemberg beraten Sie zu den Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Eine Übersicht, wo Sie uns finden, können Sie hier einsehen:
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